Vereinsdokumente

Für alle, die mit uns die Partnerschaft mit Leben füllen wollen haben wir hier die Beitrittserklärung zum Freundeskreis Brem sur Mer e.V. bereit gestellt. Bitte die Erklärung ausfüllen und unterschriben einem Mitglied des Vorstandes oder Vereinsausschusses abgeben.

Mitgliedsantrag

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Protokoll zur Gründungsversammlung des Fördervereins

„Freundeskreis Brem sur Mer“

zur Gemeindepartnerschaft Brem sur Mer (Frankreich)
und Mammendorf (Deutschland)
am Mittwoch 7. Dezember 2005 um 20.00 Uhr
in den Jahn-Stuben Mammendorf, Jahnweg 9

Anlagen:

  • Einladung
  • Anwesenheitsliste
  • Satzung
  • Protokoll Wahlausschuss

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Vorstellung der Partnergemeinde Brem sur Mer
  3. Vorstellung und Beschluss der Satzung
  4. Mitgliederaufnahmen
  5. Bildung eines Wahlausschusses
  6. Wahlen
  7. Übergabe an den Vorstand
  8. Beschluss über den Mitgliedsbeitrag
  9. Wünsche und Anträge

1. Begrüßung

Erster Bürgermeister Johann Thurner eröffnete die Gründungsversammlung um 20.00 Uhr und begrüßte alle Anwesenden. Die Gemeinde Mammendorf hatte zur Gründungsversammlung eingeladen (siehe Anlage Einladung). Bürgermeister Thurner leitete als Einladender die Gründungsversammlung. Es wurde eine Anwesenheitsliste verteilt. Alle Anwesenden trugen sich ein.

2. Vorstellung der Partnergemeinde Brem sur Mer

Erster Bürgermeister Johann Thurner stellte mit Hilfe eines Bildervortrages die Gemeinde Brem sur Mer vor. Er berichtete vom Besuch einer Gruppe aus Mammendorf, gebildet aus Vereinsvertreter und Gemeinderatsmitglieder, die auf Einladung Brem sur Mer besuchte. Der Gemeinderat Mammendorf hatte daraufhin beschlossen grundsätzlich eine Partnerschaft mit der Gemeinde Brem sur Mer einzugehen. Ein Förderverein sollte gegründet werden, der die Partnerschaft pflegen soll. Die Gemeinde Mammendorf hatte für den 25. Mai bis 28. Mai (Volksfest) eine Delegation aus Brem sur Mer eingeladen. Für diesen Besuch hat die Gemeinde Fördermittel bei der Europäischen Union beantragt. An dem Wochenende vor dem 3. Oktober (Feiertag) soll ein Besuch mit einer größeren Delegation in Brem sur Mer stattfinden.

3. Vorstellung und Beschluss der Satzung

Erster Bürgermeister Johann Thurner stellte einen Entwurf für die Satzung des Vereins vor. Er berichtete, dass die Satzung durch das Amtsgericht Fürstenfeldbruck und Finanzamt Fürstenfeldbruck geprüft wurde und in Ordnung befunden worden ist. Er las jeden einzelnen Paragraph vor. Zu einzelnen Passagen in der Satzung gab es Wortmeldungen und auch Änderungswünsche.

Zur Aufgabenverteilung des Vorstandes bzw. des Vereinsausschusses gab es mehrere Wortmeldungen. Die Versammlung einigte sich darauf, dass nach der Wahl des Vorstandes bzw. des Vereinausschusses sie sich selber eine Geschäftsordnung geben sollen, in der die Aufgabenverteilung geregelt wird.

Folgende Änderungen wurden mit überwiegender Mehrheit der Versammlung geändert. Die Abstimmung erfolgte jeweils mit Hand.

§ 5 Nr. 1 Satz 2: Das Wort „nicht“ wird ersatzlos gestrichen. Der Satz lautet nun: Der Vorstand ist verpflichtet, Ablehnungsgründe dem Antragsteller mitzuteilen.

§ 8 Nr. 2 Satz 2: Die Zahl „7“ wird durch die Zahl „14“ ersetzt. Der Satz lautet nun: Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder auf elektronischem Wege durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.

Es folgte dann die Abstimmung über die Annahme der Satzung im Ganzen. Die Versammlung beschloss einstimmig den Entwurf zur Satzung des Vereins „Freundeskreis Brem sur Mer“ zu machen (siehe Anlage Satzung).

4.Mitgliederaufnahmen

Alle Anwesenden der Gründungsversammlung hatten sich in eine Anwesenheitsliste (siehe Anlage) eingetragen. Erster Bürgermeister Johann Thurner befragte die Anwesenden, wer nicht Mitglied im Verein Freundeskreis Brem sur Mer werden will. Diese sollten sich melden.

Es meldeten sich vor allem Vereinsvertreter. Sie wurden in der Anwesenheitsliste vermerkt. Berthold Brings, 1. Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Mammendorf gab an, dass alle zur Gründungsversammlung eingeladenen Vereinen zuerst innerhalb ihrer Vorstandschaft über die Mitgliedschaft beschließen müssen. Die Einladung war einfach zu kurzfristig gewesen.

Alle anderen in der Anwesenheitsliste eingetragenen waren somit Mitglied im Verein. Während der Versammlung wurden dann noch an alle Aufnahmeanträge verteilt.

5.Bildung eines Wahlausschusses

Nach dem Beschluss über die Satzung und der Mitgliederaufnahme war der Verein „Freundeskreis Brem sur Mer“ gegründet.

Erster Bürgermeister Johann Thurner forderte alle Mitglieder auf, Vorschläge für den Wahlausschuss zu machen. Er schlug vor, dass der Wahlausschuss, wie üblich aus drei Personen bestehen soll und mit Hand gewählt werden sollte. Dazu gab es kein Einwände.

Aus der Versammlung wurden Johann Thurner, Erwin Wieser und Peter Muck vorgeschlagen. Alle drei stellten sich für die Wahl zur Verfügung.

Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig die oben genannten zum Wahlausschuss. Somit war der Wahlausschuss gebildet.

6. Wahlen

siehe Anlage Protokoll vom Wahlausschuss

7. Übergabe an den Vorstand

Erster Bürgermeister Johann Thurner beglückwünschte die Gewählten und übergab die Versammlungsleitung an den neu gewählten 1. Vorsitzenden Reinhard Meßthaler. Reinhard Meßthaler übernahm die Versammlungsleitung und begrüßte alle Anwesenden der Mitgliederversammlung.

8. Beschluss über den Mitgliedsbeitrag

Der Vorstand schlug der Versammlung folgende Mitgliedsbeiträge vor:

  • Natürliche und juristische Personen (Vereine) 12 €
  • Familien 20 €
  • Kinder und Jugendliche 6 €

Es gab verschiedene Wortmeldungen zu den Mitgliedsbeiträgen. Nach einer längeren Diskussion lies 1. Vorsitzender Reinhard Meßthaler die Versammlung mit Hand darüber abstimmen ob andere Vorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrages zugelassen werden sollen. Mit überwiegender Mehrheit (4 Ja-Stimmen) wurde dies abgelehnt.

Es folgte dann die Abstimmung mit Hand über den Vorschlag des Vorstandes. Mit überwiegender Mehrheit wurden die Mitgliedsbeiträge, wie oben vom Vorstand vorgeschlagen, von der Mitgliederversammlung beschlossen.

9. Wünsche und Anträge

Aus der Versammlung gab es viele Fragen und Anregungen an den neuen 1. Vorsitzenden Reinhard Meßthaler. Zum Beispiel wurde gefragt, wer alles französisch kann, welche Vergünstigungen die Mitglieder erwartet und welche Mittel von der EU-Förderung zu erhoffen sind. Frau Mathe bot sich als Lehrerin für einen französisch Kurs an. Die Gebühr für den Französischkurs sollte der Freundeskreis bekommen.

1. Vorsitzender Reinhard Meßthaler beantworte die Fragen, so fern er, nach so kurzer Zeit nach der Wahl, in der Lage war. Er wies darauf hin, dass der Vorstand bzw. der Vereinsausschuss sich erst mal zu einer konstituierenden Sitzung treffen muss und die weitere Vorgehensweise abstimmen muss. Zur Gründung eines Vereins gehöre ja auch die Eintragung in das Vereinsregister durch einen Notar, die Meldung an das Finanzamt, die Konteneröffnung bei einem Bankinstitut und der Aufbau einer Mitgliederkartei. Nach dieser Sitzung werden alle Mitglieder über diese Versammlung mit einem Protokoll informiert. Auch die Adressen der Mitglieder des Vereinsausschusses werden dann bekannt gegeben. So können dann die Mitglieder Wünsche und Anträge an die Führung des Vereines herantragen.

Es gab dann keine Wortmeldungen mehr. 1. Vorsitzender Reinhard Meßthaler schloss die Versammlung um 22.25 Uhr.

 

Johann Thurner
Erster Bürgermeister
Reinhard Meßthaler
1. Vorsitzender
Christian Huber
Schriftführer (Protokollführer)

 Satzung für den Verein Freundeskreis Brem sur Mer e. V.

Fassung vom 15.12.2005

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Brem sur Mer“ - im folgenden “Verein” genannt
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Mammendorf und soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz e. V.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft. Insbesondere die Gemeindepartnerschaft zwischen den Gemeinden Mammendorf und Brem sur Mer. Die Ziele sollen mit Hilfe folgender Aktivitäten erreicht werden:
    • gegenseitige Besuche von Bürgerinnen und Bürger beider Gemeinden
    • Schüleraustausch sowie weitere Kontakte junger Leute
    • frankreichbezogene kulturelle Veranstaltungen und sportliche Wettbewerbe
    • die Förderung des Erlernens der französischen Sprache
  2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen Veranstaltungen und Besuche organisiert werden. Dafür sollen Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Maßnahmen gewonnen werden.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
  2. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern.
  3. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Vorstandschaft erforderlich.
    Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  2. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

 

§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist verpflichtet, Ablehnungsgründe dem Antragsteller mitzuteilen.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
  3. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
  4. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Für die Mitteilung genügt es, wenn diese an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse erfolgt. Das Mitglied kann mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich Widerspruch gegen den Ausschluss einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Vereinsausschuss.
  5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Von den ordentlichen Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt. 

 

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vereinsausschuss
  • der Vorstand

 

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
    • die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
    • Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
    • Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer,
    • Entlastung des Vorstands,
    • Über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
    • Wählen des Vorstands, der Beisitzer und der Kassenprüfer
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder auf elektronischem Wege durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
  3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
    • Bericht des Vorstands,
    • Bericht der Kassenprüfer,
    • Entlastung des Vorstands,
    • Festsetzung von Beitragsordnungen,
    • Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
    • Bei Neuwahlen:
      • Bildung des Wahlausschusses,
      • Wahl des Vorstands,
      • Wahl der Beisitzer,
      • Wahl von zwei Kassenprüfern.
  4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen.
  5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung schriftlich von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
  6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
  7. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied bei der Gemeinde Mammendorf eingesehen werden.

 

§ 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

  1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
  4. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Vorsitzenden als Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
  5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. Dies gilt auch für die Änderung des Vereinszwecks.

 

§ 10 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem oder der:
    • Ersten Vorsitzenden
    • Stellv. Vorsitzenden
    • Schriftführer(in)
    • Kassier(erin)
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
  3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit.
    Er hat vor allem folgende Aufgaben:
    • Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
    • Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    • Verwaltung des Vereinsvermögens
    • Erstellung des Jahres- und Kassenberichts,
    • Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitglieder
    Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.
  4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassier. Der oder die erste Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Von allen weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten je zwei gemeinsam den Verein. Im Innenverhältnis gilt, dass der/die stellv. Vorsitzende(r), der/die Schriftführer(in) oder der/die Kassier(erin) nur bei Verhinderung des/der ersten Vorsitzende(n) vertretungsberichtigt sind.
  5. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ersten Vorsitzenden.
  6. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
  7. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied aus den Reihen der Mitglieder zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

 

§ 11 Vereinsausschuss

  1. Der Vereinsausschuss setzt sich aus dem Vorstand und acht weiteren Beisitzern zusammen. Die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Fristablauf bleiben die Beisitzer bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
  2. Die Beisitzer haben die Aufgabe, den Vorstand zu beraten. Dazu werden Vereinsausschusssitzungen vom Vorstand einberufen.
  3. Der Vereinsausschuss beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vereinsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ersten Vorsitzenden.

 

§ 12 Kassenführung

Der Kassier hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des oder der Vorsitzenden oder – bei dessen/deren Verhinderung – des oder der stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden. 

 

§ 13 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren zu Kassenprüfern. Die Kassenprüfer dürfen weder Mitglieder des Vorstands, noch des Vereinsausschusses sein. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. 

 

§ 14 Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke ist das Vereinsvermögen auf die Gemeinde Mammendorf oder deren Rechtsnachfolgerin zu überführen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  2. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Liquidatoren.

 

§ 15 Sonstiges

Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 07.12.2005 in Mammendorf beschlossen.


Sieben Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:
Johann Thurner
Reinhard Meßthaler
Catherine Langer
Christian Huber
Werner Zauser
Martin Denz
Alfred Haas

 

Freundeskreis Brem sur Mer e. V.

Kreuzstraße 5
82291 Mammendorf
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Vertretungsberechtigter Vorstand:

  • Reinhard Meßthaler (1. Vorsitzender)
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  • Catherine Langer (stelv. Vorsitzende)
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  • Iris Bock (Schriftführerin)
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  • Werner Zauser (Kassierer)
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Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: VR 200082

 

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Verantwortlicher

Reinhard Meßthaler
Kreuzstraße 5
82291 Mammendorf
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Link zum Impressum: http://www.freundeskreis-brem.de/index.php/19-about-us/vereinsdokumente/6-impressum

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Kategorien betroffener Personen

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- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

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Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

 

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”).

Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden. Die Daten können in den USA verarbeitet werden. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

Bankverbindung des Freundeskreis Brem sur Mer

 

Bank:

  

Sparkasse Fürstenfeldbruck

Bankleitzahl:

 

700 530 70

Konto:

 

224 18 67

SWIFT/BIC-Code:

 

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Martin Denz  Martin Denz Florian Simetsreiter  Florian Simetsreiter
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 Volker Müller

Volker Müller

 Anja Zauser Anja Biefel
 Renate Schimd Renate Schmid  PF Sabine  Sabine Dobner

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